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Beschreibung Binder-Card-System

 

 

 

 

1. Funktion:

Eine Binder-Karte ist ein Pass und ein Zollbeamter in einem. Sie kann ihren "Besitzer" einwandfrei identifizieren. Für andere Personen ist sie hingegen vollkommen wertlos.

Sie ist in der Lage, Informationen (Benutzereingaben, Fahrinformationen u. ä.), die ihr eine beliebige technische Einrichtung oder "Gerätschaft" (Auto, Flugzeug, Geldautomat...) übergibt, sinnvoll zu verarbeiten und daraus zusammen mit der Identifikationsinformation eine ein- oder mehrstufige Freigabe für bestimmte Funktionen der  betreffenden Einrichtung zu erteilen, verweigern oder später zurückzunehmen. Sie überwacht ständig deren Zustand  anhand der ihr von dieser übergebenen Informationen (z.B. Fahrgeschwindigkeit, Flughöhe o. ä.). Auf Grund dieser Informationen (und/oder zufallsabhängig) werden im laufenden Betrieb weitere Überprüfungen initiiert. Diese gehen allein von der Karte, nicht aber von der jeweiligen technischen Einrichtung aus.

Die Karte ist in der Lage, über die technische Einrichtung visuell und/oder akustisch Informationen an den Benutzer zu übermitteln. Sie ist in der Lage, Informationen vom Benutzer entgegenzunehmen und auszuwerten. Die Gerätschaft ist immer nur das Medium, (fast) nie Ausgangspunkt oder Ziel von Informationen.

Eine Ausnahme bildet z.B. beim Prototyp das Simulationsprogramm, das es ermöglicht, eine Notfallfahrt unter eingeschränkten Bedingungen (z.B. Geschwindigkeit) zuzulassen. Ähnliche Ausnahmen wird es i. A. bei fast allen Anwendungen geben. Die Informationen, die im laufenden Betrieb erfasst werden - und weiterhin benötigt werden (z.B. Fahr- und Ruhezeiten) bleiben auf der Binder-Karte gespeichert. Da sie über eine eigene Echtzeituhr verfügt, kann sie nicht durch entsprechende Fehlinformationen von außen getäuscht werden.

Alle Informationen, die zur Benutzung der Karte gespeichert werden (hier also PIN, Stimmenmuster, Fingerabdruck oder Irisscan) bleiben auf der Karte. Es ist kein Zentralregister notwendig (Datenschutz!).

 

2. Hardware:

Der Prototyp der Binder-Karte besteht aus 3 Modulen:

Steuereinheit, Stimmerkennung, Fingerabdruckerkennung.


Weiterentwicklungen bzw. andere Ausführungen können auch andere Systeme zur Erfassung biometrischer Daten enthalten. Die Tatsache, dass der Prototyp den Fingersensor selbst enthält hat rein fertigungstechnische Gründe und ist nicht zwingend notwendig. Wichtig ist nicht, wo der Sensor sitzt, sondern wo die biometrischen Daten gespeichert und verglichen werden.
 

Ein auf der Karte sitzender Sensor ist aber vermutlich auch manipulationssicherer. Die jetzt verwendeten Identifikationsmodule sind Standardtypen für allgemeine (Experimentier-) Anwendungen. Speziell für die Binder-Karte angepasste Module (Anpassung an die Anwendung wird von den Herstellern durchweg angeboten, aber natürlich erst ab „xyz Stück“) können die Aufgaben sicher noch besser erfüllen und wesentlich kleiner sein.

Die Steuereinheit ist z. Zt. ein 386er Micro-PC, da dies die Entwicklung erheblich erleichtert. Auch hier ist eine kleinere Ausführung (sowohl funktionell und preislich wie auch mechanisch) vorstellbar, so dass eine Größe der Karte von ca. 54mm x 85mm x 6mm (Scheckkartenformat) nicht utopisch erscheint.

Die Gerätschaft enthält eine Box, in die eine Binder-Karte eingesetzt werden kann.

Die Box ist  n i c h t   intelligent, d.h. sie kann nur erkennen, dass eine Binder-Karte eingesteckt ist, deren Versorgungsspannung einschalten  - und die Verbindung zum PC herstellen (...und zumindest beim Prototyp im Auftrag der Karte noch  ein paar LEDs zur Anzeige bedienen). Die Box wird z. Zt. aus einem Steckernetzteil versorgt, in der Realität aber sicher aus der Gerätschaft.