Beschreibung Binder-Card-System
1. Funktion:
Eine Binder-Karte ist ein Pass
und ein Zollbeamter in einem. Sie kann ihren "Besitzer" einwandfrei
identifizieren. Für andere Personen ist sie hingegen vollkommen
wertlos.
Sie ist in der Lage,
Informationen (Benutzereingaben, Fahrinformationen u. ä.), die ihr
eine beliebige technische Einrichtung oder "Gerätschaft" (Auto,
Flugzeug, Geldautomat...) übergibt, sinnvoll zu verarbeiten und
daraus zusammen mit der Identifikationsinformation eine ein- oder
mehrstufige Freigabe für bestimmte Funktionen der betreffenden
Einrichtung zu erteilen, verweigern oder später zurückzunehmen. Sie
überwacht ständig deren Zustand anhand der ihr von dieser
übergebenen Informationen (z.B. Fahrgeschwindigkeit, Flughöhe o.
ä.). Auf Grund dieser Informationen (und/oder zufallsabhängig)
werden im laufenden Betrieb weitere Überprüfungen initiiert. Diese
gehen allein von der Karte, nicht aber von der jeweiligen
technischen Einrichtung aus.
Die Karte ist in der Lage, über
die technische Einrichtung visuell und/oder akustisch Informationen
an den Benutzer zu übermitteln. Sie ist in der Lage, Informationen
vom Benutzer entgegenzunehmen und auszuwerten. Die Gerätschaft ist
immer nur das Medium, (fast) nie Ausgangspunkt oder Ziel von
Informationen.
Eine Ausnahme bildet z.B. beim
Prototyp das Simulationsprogramm, das es ermöglicht, eine
Notfallfahrt unter eingeschränkten Bedingungen (z.B.
Geschwindigkeit) zuzulassen. Ähnliche Ausnahmen wird es i. A. bei
fast allen Anwendungen geben. Die Informationen, die im laufenden
Betrieb erfasst werden - und weiterhin benötigt werden (z.B. Fahr-
und Ruhezeiten) bleiben auf der Binder-Karte gespeichert. Da sie
über eine eigene Echtzeituhr verfügt, kann sie nicht durch
entsprechende Fehlinformationen von außen getäuscht werden.
Alle Informationen, die zur
Benutzung der Karte gespeichert werden (hier also PIN,
Stimmenmuster, Fingerabdruck oder Irisscan) bleiben auf der Karte.
Es ist kein Zentralregister notwendig (Datenschutz!).
2. Hardware:
Der Prototyp der Binder-Karte
besteht aus 3 Modulen:
Steuereinheit,
Stimmerkennung, Fingerabdruckerkennung.
Weiterentwicklungen bzw. andere Ausführungen können auch andere
Systeme zur Erfassung biometrischer Daten enthalten. Die Tatsache,
dass der Prototyp den Fingersensor selbst enthält hat rein
fertigungstechnische Gründe und ist nicht zwingend notwendig.
Wichtig ist nicht, wo der Sensor sitzt, sondern wo die biometrischen
Daten gespeichert und verglichen werden.
Ein auf der Karte
sitzender Sensor ist aber vermutlich auch manipulationssicherer. Die
jetzt verwendeten Identifikationsmodule sind Standardtypen für
allgemeine (Experimentier-) Anwendungen. Speziell für die
Binder-Karte angepasste Module (Anpassung an die Anwendung wird von
den Herstellern durchweg angeboten, aber natürlich erst ab „xyz
Stück“) können die Aufgaben sicher noch besser erfüllen und
wesentlich kleiner sein.
Die Steuereinheit
ist z. Zt. ein 386er Micro-PC, da dies die Entwicklung erheblich
erleichtert. Auch hier ist eine kleinere Ausführung (sowohl
funktionell und preislich wie auch mechanisch) vorstellbar, so dass
eine Größe der Karte von ca. 54mm x 85mm x 6mm (Scheckkartenformat)
nicht utopisch erscheint.
Die Gerätschaft
enthält eine Box, in die eine Binder-Karte eingesetzt werden kann.
Die Box ist n i c h t intelligent, d.h. sie kann nur erkennen,
dass eine Binder-Karte eingesteckt ist, deren Versorgungsspannung
einschalten - und die Verbindung zum PC herstellen (...und
zumindest beim Prototyp im Auftrag der Karte noch ein paar LEDs zur
Anzeige bedienen). Die Box wird z. Zt. aus einem Steckernetzteil
versorgt, in der Realität aber sicher aus der Gerätschaft.
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